Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat am Mittwoch, den 17. Mai für das so genannte „G8“ entschieden. Vor knapp zwei Jahren wurde das achtjährige Gymnasium eingeführt. Die Schulzeit für Gymnasiasten, die sie auf dem Gymnasium verbringen, wurde von neun auf acht Jahre reduziert.
Ein Vater aus dem bayerischen Neusäß hatte danach gegen das „G8“ geklagt. Zuvor war ein Volksbegehren gegen das „G8“ gescheitert. Der Vater von zwei Kindern begründete die Klage damit, dass durch die kurze Schulzeit die Grundrechte der Eltern auf Handlungsfreiheit und der Schüler auf körperliche Unversehrtheit gestört seien. Dies hat das Bayerische Verfassungsgerichtshof mit seinem heutigen Urteil zurückgewiesen. Die Richter sahen die Grenzen des Zumutbaren nicht überschritten. Das „G8“ sei keine Mehrbelastung für die Schüler und das Schulsystem verstoße nicht gegen Bayerns Verfassung.